Veränderung Mehrwertsteuersatzes in Bruttopreisen

In diesem Artikel wird beschrieben, wie die in einem Bruttopreis enthaltene Mehrwertsteuer verändert werden kann. Dies trifft für die Eingabefelder bei Artikelbuchungen und Rechnungspositionen zu.

Soll beispielsweise ein Bruttobetrag, der ursprünglich mit 7 % MwSt. besteuert wurde, nun mit 19 % MwSt. besteuert werden, dient hierfür als Berechnungsgrundlage der Nettopreis. Es kann vorkommen, dass Preise nur als Bruttopreise vorliegen und der Nettobetrag entsprechend erst ausgerechnet werden muss.

Wird ein Artikel zu einem Auftrag verbucht, muss dieser Bruttobetrag zunächst in das Feld VK Brutto eingegeben werden. Der Nettoverkaufspreis wird automatisch nach der Eingabe berechnet.

Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes dient der Nettopreis als Grundlage für die Berechnung Bruttopreises. Die Berechnungsgrundlage kann durch einen Klick in das Feld VK Netto ausgewählt werden. Welches Feld als Berechnungsgrundlage ausgewählt ist, erkennen Sie an der blauen Umrandung.

Anschließend kann der Steuersatz von 7% auf 19% geändert werden. Der Bruttoverkaufspreis wird daraufhin korrekt auf Grundlage des Nettopreises automatisch berechnet.

 

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