Geriet ein Kunde bei der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann im Rahmen einer Mahnung ein Verzugszins gefordert werden. Der Verzugszins wird im Verzugszeitraum tageweise berechnet. Die Höhe des Zinses berechnet sich dabei in Abhängigkeit von der Art des Geschäfts:
- 5 % über dem Basiszins bei Verbrauchergeschäften
- 8% über dem Basiszins bei Handelsgeschäften
Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die aktuellen Basiszinssätze sind in Shaufelonline hinterlegt und werden regelmäßig aktualisiert.
Bei der Erstellung einer Mahnung können Sie auswählen, ob Verzugszinsen berechnet und ausgewiesen werden sollen.
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