Um Leistungen in den Arbeitslisten einzupflegen, müssen Sie die entsprechenden Leistungen auf den Auftrag verbuchen. Dazu legen Sie die Leistungen zunächst wie gewohnt über die „Neu“-Funktion im entsprechenden Auftrag an.
Damit die entsprechenden Leistungen nicht abgerechnet werden, müssen Sie beim Verbuchen die Option „Artikel kann abgerechnet werden“ deaktivieren.
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