Um Leistungen im ersten Jahr anteilig, ab dem folgenden Jahr aber regelmäßig und in voller Höhe abrechnen zu können, müssen Sie zwei Buchungen vornehmen.
Verbuchen Sie zunächst die anteilige Leistung mit entsprechend geringerem Preis. Wählen Sie dabei im Abschnitt „Wiederholung“ des Formulars zum Verbuchen der Leistung die Einstellung „Einmalig. Soll bei der "Übernehmen"-Funktion nicht berücksichtigt werden“ aus.
Danach verbuchen Sie die Leistung mit vollem Preis nochmals zum gewünschten Datum im folgenden Jahr. Diesmal wählen Sie im Abschnitt „Wiederholung“ des Formulars das gewünschte Wiederholungsmuster aus.
Beispiel:
Sie haben einen Artikel namens "Jahresgrabpflege" zum Preis von 100 EUR pro Jahr. Dieser soll auf einem Auftrag jedes Jahr verbucht und abgerechnet werden. Über die Übernehmen-Funktion soll der Artikel von Jahr zu Jahr kopiert werden.
Wenn die Auftragslaufzeit im Laufe eines Jahres beginnt, muss der Artikel für das nächste Jahr mit der entsprechenden Wiederholung verbucht werden, damit er ab dann immer und in voller Höhe abgerechnet wird. Im aktuellen Jahr wird er nur mit anteiligem Preis und ohne Wiederholung verbucht.
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