Warum werden bei der Erstellung eines Lieferscheins abgerechnete Leistungen nicht vorgeschlagen?

Verbuchte Leistungen werden als „abgeschlossen“ betrachtet, sobald sie auf einer Rechnung abgerechnet wurden. Der typische Verlauf einer Leistung sieht wie folgt aus: Verbuchung -> Lieferschein -> Abrechnung -> Zahlungseingang. Daher werden verbuchte Leistungen nicht mehr bei der Erstellung eines Lieferscheins vorgeschlagen.

Um eine abgerechnete Leistung dennoch erneut auf einem Lieferschein auszuweisen, können Sie die Funktion „Duplizieren“ nutzen. Wählen Sie dazu die Rechnung aus, auf der die entsprechenden Leistungen enthalten sind und klicken Sie den Button „Duplizieren“. Im Duplizieren-Formular wählen Sie als neuen Dokumententyp „Lieferschein“. Im Formularabschnitt „Positionen“ können Sie dann wie gewohnt einzelne Positionen des Lieferscheins löschen und bearbeiten oder auch neue hinzufügen.

 

 

 

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