Warum werden SEPA-Mandate für Kunden benötigt?

Durch ein SEPA-Lastschriftmandat werden Sie als Zahlungsempfänger von Ihrem Privat- oder Firmenkunden autorisiert, das Konto des Kunden durch Ihre Bank zu belasten.

Diese Mandate bedürfen der Schriftform und werden von Ihnen als Zahlungsempfänger an den Schuldner übermittelt. Die Mandate müssen einen von der Deutschen Bundesbank vorgeschriebenen Inhalt aufweisen. Enthalten sein müssen Ihre Gläubiger-ID, die Mandats-Referenz, Name und Adresse des Schuldners, Kontoverbindung des Schuldners sowie Ort und Datum des Schuldners.

Um Ihnen unnötigen bürokratischen Aufwand zu ersparen, erstellt Shaufelonline solche Mandate automatisch!

Damit ein SEPA-Lastschriftmandat erstellt werden kann, öffnen Sie die Detailansicht eines Kunden und klicken auf „Rabatt & Konto“. Bei „Einzugsermächtigung vorhanden“ muss ein Häkchen gesetzt sein. Des Weiteren wählen Sie aus, um welchen Lastschrift-Typ es sich handelt. Klicken Sie auf „Speichern“.

 

In den Stammdaten des Kunden tauchen unter „Bankeinzug “ zwei Buttons auf.

Mit Klick auf den linken Button „Mandat drucken“ öffnet sich das erstellte SEPA-Lastschriftmandat in PDF-Format. Dieses können Sie als PDF speichern und ausdrucken.

Mit Klick auf den rechten Button „Mandat per E-Mail senden“ öffnet sich ein weiteres Fenster. Hier können Sie das SEPA-Mandat per E-Mail als Anhang direkt an Ihren Kunden verschicken.

Der Unterschied zwischen Basis- und Firmenlastschrift Mandaten

SEPA-Mandate für Privatkunden und Mandate für Firmenkunden unterscheiden sich im Wesentlichen im Widerspruchsrecht der Lastschrift. Der Schuldner hat bei der SEPA-Basislastschrift ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen ab Erteilung des Mandats. Bei der der Firmenlastschrift hat der Schuldner kein Recht auf einen Widerspruch. Dieser Umstand geht auch aus dem erstellten SEPA-Mandat hervor, je nach gewähltem Lastschrift-Typ.

Im Falle eines SEPA-Mandats für die Basis-Lastschrift übermitteln Sie das SEPA-Mandat an Ihren Privatkunden. Dieser füllt das Dokument aus, unterschreibt und übermittelt es zurück an Sie.

Im Falle eines SEPA-Mandats für die Firmen-Lastschrift übermitteln Sie das SEPA-Mandat an Ihren Firmenkunden. Dieser füllt das Dokument aus, unterschreibt und reicht ein gescanntes Exemplar zusätzlich bei seiner Bank ein, bevor er es an Sie zurück übermittelt.

In jedem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet SEPA-Mandate aufzubewahren!

Empfehlung zur Aufbewahrung

Mit dem erweiterten Büromodul haben Sie die Möglichkeit, in den Kunden-Stammdaten aber auch in den Stammdaten von Aufträgen Dateien hochzuladen.

Hier bietet es sich an, das zum Kunden gehörige SEPA-Mandat in den Kunden-Stammdaten hochzuladen.

Damit ist es immer an der richtigen Stelle, geht nicht verloren und nimmt keinen unnötigen Platz in Aktenordnern in Anspruch.

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