Dauerpflege-Aufträge dienen der Verwaltung von Aufträgen mit wiederkehrenden Leistungen. Sie erweitern daher die Einmaligen- und Neuanlage-Aufträge in zwei Aspekten:
Durch die Einrichtung eines Grundpreises, kann eine regelmäßige pauschale Abrechnung von Grundleistungen (bspw. Gießen) erfolgen.
Leistungen, die auf einen Dauerauftrag gebucht werden, können als wiederkehrende Leistungen aufgenommen werden und müssen somit nur einmal erfasst werden.
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