Nein. Um eine einmalige Leistung zu einem Dauerauftrag zu erfassen gehen Sie zunächst genauso vor wie bei der Erfassung einer wiederkehrenden Leistung. Im Abschnitt „Wiederholung“ wählen Sie allerdings die Option „Einmalig. Soll beider ‚Übernehmen’-Funktion nicht berücksichtigt werden“.
Ich habe ein Grab als Dauerauftrag erfasst. Nun wünscht der Kunde eine einmalige Leistung zu dem Grab. Muss ich einen einmaligen Auftrag dafür anlegen?
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