Nein. Um eine einmalige Leistung zu einem Dauerauftrag zu erfassen gehen Sie zunächst genauso vor wie bei der Erfassung einer wiederkehrenden Leistung. Im Abschnitt „Wiederholung“ wählen Sie allerdings die Option „Einmalig. Soll beider ‚Übernehmen’-Funktion nicht berücksichtigt werden“.

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