Der Grundpreis für Aufträge gibt Ihnen die Möglichkeit, pauschale Beträge abzurechnen. Beispielsweise gibt Ihr Kunde Ihnen ein Budget vor und sagt, welche Leistungen mit diesem Budget erbracht werden sollen. Eine übliche Vorgehensweise ist es, einen Teil dieses Budgets am Jahresanfang in Rechnung zu stellen – den Grundpreis. Im Laufe des Jahres werden dann Leistungen zu einem Auftrag verbucht, die am Jahresende abgerechnet werden. Der Grundpreis hat den Zweck, bspw. Anfang des Jahres die Liquidität Ihres Betriebes sicherzustellen. Die Höhe des Grundpreises kann sich beispielsweise an der vereinbarten Pflegestufe des Auftrags orientieren.
Den Grundpreis können Sie natürlich auch mehrmals im Jahr in Rechnung stellen. Damit dafür die entsprechenden Aufträge bei der automatischen Abrechnung gefiltert werden kann, können Sie beim Grundpreis die Angabe machen, ob die Abrechnung jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich geschieht.
Shaufelonline berechnet dabei immer den angegebenen Preis. Wenn Sie also halbjährlich abrechnen und der Grundpreis für das gesamte Jahr 200 EUR beträgt, sollten Sie als Grundpreis 100 EUR angeben und "halbjährlich" auswählen. Shaufelonline berechnet keine anteiligen Beträge des eingegebenen Preises.
Der Grundpreis kann bei Dauerpflegeaufträgen beispielsweise dafür verwendet werden, eine Pflegepauschale abzurechnen, die unabhängig von detailgenauen Artikelbuchungen sind.
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