Nein, der Grundpreis ist optional und muss nicht unbedingt angegeben werden.
Einen Grundpreis gibt es nur bei Dauerpflegeaufträgen. Bei einmaligen Aufträgen und Ladenaufträgen kann kein Grundpreis angegeben werden.
Der Grundpreis kann bei Dauerpflegeaufträgen bspw. dafür verwendet werden, pauschale Pflegeleistungen einmal oder mehrmals pro Jahr abzurechnen.
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